Der Beschwerdeführer stellte am 19. Jänner 1989 einen Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung für das Universitätsstudium in der Studienrichtung Erdwissenschaften. Gleichzeitig beantragte er die Anerkennung von Prüfungen für die Studienberechtigungsprüfung gemäß § 5 des Studienberechtigungsgesetzes, BGBl. Nr. 292/1985 (StudBerG) hinsichtlich der Gegenstände: "Deutsch/A, Naturgeschichte/GG, Naturgeschichte WF, Physik/Ph 1, und Chemie/Ch 1". Dazu berief er sich auf folgende... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §16;StudBerG §16 Abs3;StudBerG §16 Abs4;StudBerG §5 Abs1;StudBerG §5 Abs2;StudBerG §5 Abs4;
Rechtssatz: Als Hochschullehrveranstaltung (nach § 5 Abs 2 StudBerG) kann nur eine solche iSd § 16 AHSchStG verstanden werden. Während § 5 Abs 1 StudBerG Lehrveranstaltungen im Auge hat, die zwecks Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung eingerichtet wurden, bezieht s... mehr lesen...