Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Zahlung eines Betrages von 20.088,40 S samt Anhang und brachte zur
Begründung: ihres Begehrens vor: Sie habe der Beklagten einen Transporter VW 295 Diesel vermietet. Dieses Kraftfahrzeug sei ihr von der Beklagten mit beschädigtem Kofferaufbau zurückgestellt worden. Zur Behebung des Schadens habe sie den Klagebetrag aufwenden müssen. Nach den übernahme- und Geschäftsbedingungen, die dem zwischen den Streitteilen abgeschl... mehr lesen...
Norm: ABGB §864aABGB §914 IHGB §364 BVVG §6 Abs3 A
Rechtssatz: Werden in den Geschäftsbedingungen für Mietverträge betr. Kraftfahrzeuge Obliegenheiten des Mieters vereinbart, deren Verletzung den Vermieter von der im Mietvertrag übernommenen Schadenstragungspflicht befreit, ist bei Auslegung solcher Verträge auf die von der Rechtsprechung zur Kaskoversicherung erarbeiteten Grundsätze Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...