Norm
ABGB §864aRechtssatz
Werden in den Geschäftsbedingungen für Mietverträge betr. Kraftfahrzeuge Obliegenheiten des Mieters vereinbart, deren Verletzung den Vermieter von der im Mietvertrag übernommenen Schadenstragungspflicht befreit, ist bei Auslegung solcher Verträge auf die von der Rechtsprechung zur Kaskoversicherung erarbeiteten Grundsätze Bedacht zu nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0014599Dokumentnummer
JJR_19851015_OGH0002_0050OB00594_8500000_001