Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit E-Mail vom 29.2.2024 beantragte die Beschwerdeführerin durch ihren Rechtsvertreter die Ausstellung eines Zahnärzteausweises, auf dem der akademischen Grad „Dr.“ angeführt ist. 2. Mit daraufhin erlassenen Bescheid der Präsidentin der Österreichischen Zahnärztekammer (in Folge: belangten Behörde) vom 27.03.2024, GZ: AEZ-AMI-2/24, wurde Folgendes ausgesprochen (Anonymisierung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Dem Beschwerdeführer wurde am 03.06.1986 von der Universität XXXX - Zahnmedizinische Fakultät XXXX – der Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) das Diplom über den Erwerb der Hochschulausbildung und der Berufsbezeichnung „Doktor der Zahnheilkunde“ verliehen. 1.2. Auf Anfrage des Beschwerdeführers teilte das (damalige) Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr diesem mit Schreiben vom 30.7.1999, GZ. XXXX , ... mehr lesen...