Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der minderjährige Beschwerdeführer, XXXX , geb. XXXX , wurde im Schuljahr 2023/2024 im Pflichtgegenstand „Deutsch“ mit „Nicht genügend“ beurteilt. Der minderjährige Beschwerdeführer, römisch 40 , geb. römisch 40 , wurde im Schuljahr 2023/2024 im Pflichtgegenstand „Deutsch“ mit „Nicht genügend“ beurteilt. Gegen die Entscheidung, dass der Schüler zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe nicht berechtig... mehr lesen...