Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2020/2021 die Klasse 7b des BG/BRG XXXX . Am 31.05.2021 wurde ihr im Wege ihrer Erziehungsberechtigten vom Klassenvorstand schriftlich mitgeteilt, dass sich im Pflichtgegenstand „Latein“ keine sichere Beurteilung der Schulstufe treffen lasse und daher der 14.06.2021 als Termin einer Feststellungsprüfung bekanntgegeben werde. Nach der Übermittlung einer ärztlichen Bescheinigung vom 08.06.2020, dass... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) ist die Tochter des Zweitbeschwerdeführers (im Folgenden: BF2) und der Drittbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF3). Sie besucht im Schuljahr 2019/20 die Volksschule XXXX . 2. Die BF 1 nimmt aktuell die an der Volksschule XXXX aufgrund der Covid-19-Krise angebotene Kinderbetreuung in Anspruch. 3. Seit 04.05.2020 beharrte die - in der Beschwerde als "belangte Behörde" angesprochene - Schulleiterin der Vol... mehr lesen...
I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die am XXXX geborene Beschwerdeführerin besucht im Schuljahr 2018/2019 die Klasse 1b (5. Schulstufe) des XXXX . In der Schulnachricht vom 01.02.2019, ausgestellt vom Klassenvorstand, wird als Religionsbekenntnis der Beschwerdeführerin "IGGÖ" (Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich) angeführt. 2. Gegen diese Schulnachricht erhob die Beschwerdeführerin über ihre rechtsfreundliche Vertretung am 06.02.2019 ein mit "Widerspruch Beschwerde Antrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 2018/2019 den Jahrgang 4B der Bundesbildungsanstalt für Elementarpädagogik, XXXX . 2. Mit Entscheidung der Klassenkonferenz vom 28.06.2019 wurde ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin gemäß § 25 SchUG zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe nicht berechtigt sei. In der
Begründung: wird ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin im Pflichtgegenstand Angewandte Mathematik (kurz: Mathematik) mi... mehr lesen...
I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin war im Schuljahr 2018/2019 Schülerin der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe XXXX(Schule). 2. Am 18.06.2019 übermittelte die Schulleitung der Beschwerdeführerin ein Schreiben in welchem ihr mitgeteilt wurde, dass sie bis zum 08.04.2019 28 Stunden und 3 Minuten an unentschuldigten Fehlstunden aufweise. Am 06.05.2019 sei sie 10 Minuten verspätet zum Unterricht erschienen, am 15. und 22.05.2019 jeweils 5 Minuten. In der Folge seien ... mehr lesen...