Entscheidungen zu § 56 Abs. 1 SchUG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/29 91/10/0109

1.1. Nachdem die Beschwerdeführerin am 4. September 1990 die Wiederholungsprüfung im Pflichtgegenstand Französisch nicht bestanden hatte, bekämpfte der Erziehungsberechtigte der Beschwerdeführerin mit Berufung vom 10. September 1990 "die Entscheidungen des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums im Jahreszeugnis meiner Tochter K: a) Nicht genügend in Französisch und b) Verweigerung der Berechtigung zum Aufsteigen in die 12. Schulstufe." Der Landesschulrat für Niederösterreich erließ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.1992

RS Vwgh 1992/6/29 91/10/0109

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1974 §20 Abs6;SchUG 1974 §25 Abs2 litc;SchUG 1974 §56 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0184 E 2. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Auch die nach Ablegung von einer oder zwei Wiederholungsprüfungen zu treffende Entscheidung über die Nichtberechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe ist von der Klassenkonferenz und nicht etwa gemäß § 56 Abs 1 SchUG vom ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1992

RS Vwgh 1992/6/29 91/10/0109

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §20 Abs6;SchUG 1986 §25 Abs1;SchUG 1986 §25 Abs2 litc;SchUG 1986 §56 Abs1;SchUG 1986 §71 Abs2 litb;
Rechtssatz: Die Klassenkonferenz ist zur Entscheidung über die Nichtberechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe auch für den Fall der nur in einem Pflichtgegenstand erforderlichen, jedoch nicht bestandenen Wiederholungsprüfung zuständig. Sie hat in der im ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1992

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