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70/06 SchulunterrichtNorm
SchUG 1974 §20 Abs6;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/10/0184 E 2. Juni 1986 RS 1Stammrechtssatz
Auch die nach Ablegung von einer oder zwei Wiederholungsprüfungen zu treffende Entscheidung über die Nichtberechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe ist von der Klassenkonferenz und nicht etwa gemäß § 56 Abs 1 SchUG vom Schulleiter zu treffen (Hinweis E 11.11.1985, 85/10/0096).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991100109.X01Im RIS seit
02.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.12.2010