RS Vwgh 1992/6/29 91/10/0109

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Veröffentlicht am 29.06.1992
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Index

70/06 Schulunterricht

Norm

SchUG 1974 §20 Abs6;
SchUG 1974 §25 Abs2 litc;
SchUG 1974 §56 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/10/0184 E 2. Juni 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Auch die nach Ablegung von einer oder zwei Wiederholungsprüfungen zu treffende Entscheidung über die Nichtberechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe ist von der Klassenkonferenz und nicht etwa gemäß § 56 Abs 1 SchUG vom Schulleiter zu treffen (Hinweis E 11.11.1985, 85/10/0096).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991100109.X01

Im RIS seit

02.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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