Entscheidungen zu § 5 Abs. 4 SchUG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1999/12/20 97/10/0173

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landesschulrates für Vorarlberg vom 30. Juli 1997 wurde in Bestätigung der Entscheidung des Schulleiters eines näher bezeichneten Bundesgymnasiums ausgesprochen, dass der Drittbeschwerdeführer nach der auf Grund des Lernerfolges in den bisher zurückgelegten Schulstufen vorgenommenen Reihung als ordentlicher Schüler in diese Schule nicht aufgenommen werde. Hiezu wurde im Wesentlichen ausgeführt, in der Berufung sei vorgebracht worden, der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.12.1999

RS Vwgh 1999/12/20 97/10/0173

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §5 Abs2;SchUG 1986 §5 Abs3;SchUG 1986 §5 Abs4;
Rechtssatz: Der Schulleiter ist erst dann ermächtigt, der Schulaufnahme eine Reihung der Aufnahmsbewerber nach ihrer Eignung iSd § 5 Abs 4 SchUG zugrundezulegen, wenn unter Bedachtnahme auf § 5 Abs 3 SchUG nicht alle Aufnahmsbewerber in die Schule, für die kein Schulsprengel besteht, aufgenommen werden können, wenn also fe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1999

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