Entscheidungen zu § 45 Abs. 5 SchUG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Erkenntnis 2020/11/26 W128 2221785-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin war im Schuljahr 2018/2019 Schülerin der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe, XXXX (Schule). 2. Am 18.06.2019 übermittelte die Schulleitung der Beschwerdeführerin ein Schreiben in welchem ihr mitgeteilt wurde, dass sie bis zum 08.04.2019 28 Stunden und 3 Minuten an unentschuldigten Fehlstunden aufweise. In der Folge seien am 13. und 14. Juni 2019 weitere Fehlzeiten aufgetreten. Die Beschwerdeführerin ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 26.11.2020

TE Bvwg Beschluss 2020/7/29 W203 2226540-1

Begründung: I. Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 2018/19 die 5. Klasse „ XXXX “ an der XXXX (im Folgenden: gegenständliche Schule). 2. Am 19.12.2018 fand aufgrund einer Vielzahl von unentschuldigten Fehlstunden ein Krisengespräch zwischen dem zuständigen Abteilungsvorstand der gegenständlichen Schule und dem Beschwerdeführer statt. 3. Mit Schreiben vomm 11.02.2019 wurde der Beschwerdeführer von der Schulleitung der gegenständlichen Schule aufgefordert, inn... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 29.07.2020

TE Bvwg Beschluss 2020/2/11 W128 2221785-1

I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin war im Schuljahr 2018/2019 Schülerin der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe XXXX (Schule). 2. Am 18.06.2019 übermittelte die Schulleitung der Beschwerdeführerin ein Schreiben in welchem ihr mitgeteilt wurde, dass sie bis zum 08.04.2019 28 Stunden und 3 Minuten an unentschuldigten Fehlstunden aufweise. Am 06.05.2019 sei sie 10 Minuten verspätet zum Unterricht erschienen, am 15. und 22.05.2019 jeweils 5 Minuten. In der Folge se... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 11.02.2020

TE Bvwg Beschluss 2019/8/8 W128 2221785-1

I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin war im Schuljahr 2018/2019 Schülerin der Höheren Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe XXXX(Schule). 2. Am 18.06.2019 übermittelte die Schulleitung der Beschwerdeführerin ein Schreiben in welchem ihr mitgeteilt wurde, dass sie bis zum 08.04.2019 28 Stunden und 3 Minuten an unentschuldigten Fehlstunden aufweise. Am 06.05.2019 sei sie 10 Minuten verspätet zum Unterricht erschienen, am 15. und 22.05.2019 jeweils 5 Minuten. In der Folge seien ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 08.08.2019

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