Mit Entscheidung vom 25. Juni 1993 sprach die Klassenkonferenz der 6. Klasse eines Realgymnasiums und Oberstufenrealgymnasiums unter Bezugnahme auf § 25 Abs. 1 und 2 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG) aus, daß die Beschwerdeführerin zum Aufsteigen in die 7. Klasse nicht berechtigt sei und begründete dies damit, nach dem Ergebnis der Klassenkonferenz stehe fest, daß das Jahreszeugnis aus Französisch die Note "Nicht genügend" enthalten werde. Um dennoch die Berechtigung zum Aufsteigen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;SchUG 1986 §25 Abs2 litc;SchUG 1986 §70 Abs2;SchUG LeistungsbeurteilungsV 1974 §4 Abs4;
Rechtssatz: Es gibt keine Vorschrift des Inhalts, daß Äußerungen von Lehrern über die Leistungen eines Schülers nur dann ein geeignetes Beweismittel für die Schulbehörde darstellen, wenn sie mit Hinweisen auf Aufzeichnungen untermauert sind. Vielm... mehr lesen...