Index: 40/01 Verwaltungsverfahren70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §7 Abs1;SchUG 1974 §35 Abs1 idF 1977/231;SchUG 1974 §35 Abs2 idF 1977/231;
Rechtssatz: Das AVG räumt den Parteien des Verfahrens kein Recht auf Ablehnung von Verwaltungsorganen wegen Befangenheit ein. Das SchUG sieht keine (Sonderbestimmungen) Bestimmungen betreffend Ablehnungsrecht der Parteien vor. Schlagworte Ablehnung we... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1974 §35 Abs1 idF 1977/231;SchUG 1974 §35 Abs2 idF 1977/231;SchUG 1974 §70 Abs1 litf idF 1977/231;SchUG 1974 §71 Abs2 idF 1977/231;
Rechtssatz: § 35 Abs 1 und Abs 2 SchUG regelt die Zusammensetzung ua der Reifeprüfungskommissionen abschließend. Abgesehen vom Fall der Verhinderung eines Mitgliedes bietet das Gesetz keine Grundlage für eine Änderung der Zusammensetzung einer ... mehr lesen...