Der 1964 geborene Beschwerdeführer besuchte bis zum Schuljahr 1978/79 eine AHS in Wien 19. Nach dem Besuch der 5. Klasse, die er nicht erfolgreich abschließen konnte, meldete er sich vom Schulbesuch ab. Zum Herbsttermin 1990 legte er die Reifeprüfung vor der Externistenprüfungskommission im Schultyp "Oberstufenrealgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde sowie Physik und Chemie" in den Fächern Deutsch, Latein und Mathematik schriftlich und mündlich, im Fach Fra... mehr lesen...
Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1974 §42 idF 1986/211;SchUG 1986 §42;SchUG ExternistenprüfungsV 1979 §3 Abs5 idF 1989/130;
Rechtssatz: Die bescheidmäßige Zulassung zur Externistenreifeprüfung erfolgte vor Erbringung des gemäß § 3 Abs 5 Externistenprüfungsverordnung eine Voraussetzung der Zulassung darstellenden Nachweises (mit dem Bescheid näher festgelegter) "erfolgreicher Externistenprüfungen". Nach dem... mehr lesen...