Die am 12. November 1982 geborene Beschwerdeführerin besucht derzeit die vierte Klasse der öffentlichen Volksschule. Mit Verordnung des Stadtschulrates für Wien vom 14. Februar 1993, VOBl. Nr. 3/1993, wurde für die Aufnahme in die erste Stufe der allgemeinbildenden höheren Schule eine Frist zur Anmeldung vom 15. bis 20. Februar 1993 festgelegt. Die Eltern der Beschwerdeführerin meldeten diese fristgerecht für die erste Klasse des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums X, an. Di... mehr lesen...
Index: 70/02 Schulorganisation70/06 Schulunterricht
Norm: SchOG 1962 §4 Abs2 litc;SchOG 1962 §4 Abs2;SchUG 1986 §3 Abs1;SchUG 1986 §5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/10/0072 E 28. Juni 1993
Rechtssatz: Der Umstand, daß für eine bestimmte Schule kein Schulsprengel besteht, stellt keinen Grund für die Verweigerung der Aufnahme in diese Schule dar, sondern berechtigt nach § 4 Abs 2 lit ... mehr lesen...
Index: 70/02 Schulorganisation70/06 Schulunterricht
Norm: SchOG 1962 §4 Abs2;SchUG 1986 §3 Abs1;SchUG 1986 §5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/10/0072 E 28. Juni 1993
Rechtssatz: Die
Gründe: , aus denen die Aufnahme in eine bestimmte Schule verweigert werden kann, sind im SchUG und im SchOG 1962 erschöpfend aufgezählt. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...