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70/02 SchulorganisationNorm
SchOG 1962 §4 Abs2 litc;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 93/10/0072 E 28. Juni 1993Rechtssatz
Der Umstand, daß für eine bestimmte Schule kein Schulsprengel besteht, stellt keinen Grund für die Verweigerung der Aufnahme in diese Schule dar, sondern berechtigt nach § 4 Abs 2 lit c SchOG 1962 nur iZm der Überfüllung der Schule zur Ablehnung der Aufnahme.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993100071.X03Im RIS seit
02.07.2001