RS Vwgh 1993/6/28 93/10/0071

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Veröffentlicht am 28.06.1993
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Index

70/02 Schulorganisation
70/06 Schulunterricht

Norm

SchOG 1962 §4 Abs2 litc;
SchOG 1962 §4 Abs2;
SchUG 1986 §3 Abs1;
SchUG 1986 §5;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 93/10/0072 E 28. Juni 1993

Rechtssatz

Der Umstand, daß für eine bestimmte Schule kein Schulsprengel besteht, stellt keinen Grund für die Verweigerung der Aufnahme in diese Schule dar, sondern berechtigt nach § 4 Abs 2 lit c SchOG 1962 nur iZm der Überfüllung der Schule zur Ablehnung der Aufnahme.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993100071.X03

Im RIS seit

02.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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