J und BB (Dritt- und Erstbeschwerdeführer) besuchten im Schuljahr 1991/92 die 5. bzw. 2. Klasse und das HIB. BB (Zweitbeschwerdeführerin) schloß im Schuljahr 1991/92 die vierte Schulstufe der Volksschule erfolgreich ab und wurde für das Schuljahr 1992/93 in die 1. Klasse der HIB aufgenommen. Da die Erziehungsberechtigten Platzgebühren für J und LB in der Höhe von insgesamt S 62.000,-- nicht bezahlten, teilte der Schulleiter den Erziehungsberechtigten mit Schreiben vom 7. September 199... mehr lesen...
Index: 70/02 Schulorganisation70/06 Schulunterricht
Norm: SchOG 1962 §38 Abs1;SchUG 1986 §3;SchUG 1986 §4;SchUG 1986 §49;SchUG 1986 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/10/0465
92/10/0466
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/10/0123 E 29. November 1993
93/10/0124 E 29. November 1993
93/10/0126 E 29. November 1993
Rechtssatz: Der in § 38 Abs 1 Sch... mehr lesen...
Die am 12. November 1982 geborene Beschwerdeführerin besucht derzeit die vierte Klasse der öffentlichen Volksschule. Mit Verordnung des Stadtschulrates für Wien vom 14. Februar 1993, VOBl. Nr. 3/1993, wurde für die Aufnahme in die erste Stufe der allgemeinbildenden höheren Schule eine Frist zur Anmeldung vom 15. bis 20. Februar 1993 festgelegt. Die Eltern der Beschwerdeführerin meldeten diese fristgerecht für die erste Klasse des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums X, an. Di... mehr lesen...
Index: 70/02 Schulorganisation70/06 Schulunterricht
Norm: SchOG 1962 §4;SchUG 1986 §3;SchUG 1986 §5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/10/0072 E 28. Juni 1993
Rechtssatz: § 3 und § 5 SchUG und § 4 SchOG 1962 regeln die Aufnahme in eine bestimmte Schule, nicht etwa in eine bestimmte Schulart. Dies ergibt sich im Falle des § 4 SchOG 1962 aus der Bezugnahme auf den Schulsprengel und die Üb... mehr lesen...