Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Am 19. Mai 2021 zeigte die Beschwerdeführerin die Teilnahme ihrer schulpflichtigen Tochter am häuslichen Unterricht für das Schuljahr 2021/2022 (7. Schulstufe) an. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte die Bildungsdirektion für Steiermark gemäß § 11 Abs. 2a Schulpflichtgesetz (SchPflG) i.V.m. § 27 Abs. 2 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) die Teilnahme der Tochter der Beschwerdeführerin am häuslichen Unterricht für das Schuljahr 2021/2022... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), besuchte im Sommersemester 2019 den Ausbildungslehrgang XXXX an der XXXX (im Folgenden: gegenständliche Schule). 2. Am 17.05.2019 legte der BF an der gegenständlichen Schule eine als "Verspätete Feststellungsprüfung" bezeichnete Prüfung ab, die mit "Nicht genügend" beurteilt wurde. 3. Am 17.05.2019 entschied die Klassenkonferenz der XXXX , dass der BF das letzte Halbjahr der besuc... mehr lesen...