Entscheidungen zu § 23 Abs. 1 SchUG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1995/11/27 94/10/0056

Die Beschwerdeführerin besuchte im Schuljahr 1992/93 die 3. Klasse des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums in W. Mit Entscheidung vom 22. Juni 1993 sprach die Klassenkonferenz aus, daß die Beschwerdeführerin zum Aufsteigen in die 4. Klasse nicht berechtigt sei, weil ihre Jahresbeurteilung in den Pflichtgegenständen Deutsch, Englisch, Biologie und Umweltkunde "Nicht genügend" laute. Die Beschwerdeführerin (vertreten durch ihren Vater) erhob Berufung. Sie legte dar, weder sie noch ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.11.1995

RS Vwgh 1995/11/27 94/10/0056

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §22 Abs2 litf sublitcc;SchUG 1986 §22 Abs6;SchUG 1986 §23 Abs1;SchUG 1986 §23 Abs2;SchUG 1986 §23 Abs3;SchUG 1986 §23 Abs4;SchUG 1986 §71 Abs1;SchUG 1986 §71 Abs2 litb;SchUG 1986 §71 Abs2;SchUG 1986 §71 Abs9;
Rechtssatz: Das SchUG kennt keine formelle, einem Rechtszug unterliegende Entscheidung betreffend die Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung; das Gesetz ordnet l... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.11.1995

RS Vwgh 1995/11/27 94/10/0056

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §23 Abs1;SchUG 1986 §25 Abs2;SchUG 1986 §71 Abs2;SchUG 1986 §71 Abs4;
Rechtssatz: Aus § 71 Abs 4 letzter Satz SchUG folgt, daß unter den im § 71 Abs 4 SchUG genannten Voraussetzungen in eine Überprüfung der strittigen Beurteilung auch dann einzutreten ist, wenn selbst die Feststellung der Unrichtigkeit der Beurteilung in einem Pflichtgegenstand - infolge einer Beurteil... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.11.1995

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