Entscheidungen zu § 19 Abs. 4 SchUG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 2004/11/22 2004/10/0176

Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 27. August 2004 ausgesprochen, die Beschwerdeführerin sei zum Aufsteigen in den 4. Jahrgang einer höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe nicht berechtigt. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe im Schuljahr 2003/2004 den 3. Jahrgang einer höheren ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.11.2004

RS Vwgh 2004/11/22 2004/10/0176

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §19 Abs4;SchUG 1986 §19 Abs7;SchUG 1986 §20;SchUG 1986 §25 Abs1;SchUG 1986 §25 Abs2;
Rechtssatz: Wie der VwGH z.B. in den E vom 20. Dezember 1999, Zl. 99/10/0240, und vom 27. November 1995, Zl. 94/10/0056, ausgesprochen hat, hat eine Verletzung des § 19 Abs. 4 SchUG nicht die Unzulässigkeit einer negativen Beurteilung im Jahreszeugnis zur Folge. Es sind nämlich die vom... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.2004

TE Vwgh Erkenntnis 1999/12/20 99/10/0240

Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten vom 29. September 1999 ausgesprochen, der Beschwerdeführer sei zum Aufsteigen in den II. Jahrgang einer Höheren Lehranstalt für Wirtschaftsingenieurwesen nicht berechtigt. Hiezu wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe im Schuljahr 1998/99 den I. Jahrgang einer Höhe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.12.1999

RS Vwgh 1999/12/20 99/10/0240

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §19 Abs4;SchUG 1986 §19 Abs7;
Rechtssatz: Was die Konsequenzen einer Unterlassung der gemäß § 19 Abs 4 SchUG vorgesehenen Verständigung anlangt, sieht § 19 Abs 7 SchUG vor, dass diese Verständigung "ausschließlich Informationscharakter" hat. Eine Verletzung des § 19 Abs 4 SchUG hat daher nicht die Unzulässigkeit einer negativen Beurteilung im Jahreszeugnis zur Folge (v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1999

RS Vwgh 1999/12/20 99/10/0240

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §19 Abs4;
Rechtssatz: Durch § 19 Abs 4 SchUG soll - so die Gesetzesmaterialien (Hinweis RV 417 BlgNR, 20.GP, 20) - ein "Frühwarnsystem" geschaffen werden, um einer bevorstehenden negativen Beurteilung eines Pflichtgegenstandes möglichst frühzeitig - und nicht erst zum letztmöglichen Termin - dadurch entgegenzuwirken, dass in einem beratenden Gespräch die in der konkret... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/29 91/10/0246

1.1. Mit Bescheid vom 19. Juli 1991 wies der Landesschulrat für Niederösterreich die Berufung der von ihren Erziehungsberechtigten vertretenen Beschwerdeführerin gegen die Entscheidung der Klassenkonferenz des 1. Jahrganges der Höheren Bundeslehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik K vom 19. Juni 1991, wonach sie zum Aufsteigen in den 2. Jahrgang nicht berechtigt sei, gemäß § 25 und § 71 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986 (im folgenden: SchUG), ab, bestätigte die bekä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.1992

RS Vwgh 1992/6/29 91/10/0246

Index: 70/06 Schulunterricht
Norm: SchUG 1986 §19 Abs3;SchUG 1986 §19 Abs4;SchUG 1986 §19 Abs7;SchUG 1986 §20;SchUG LeistungsbeurteilungsV 1974 §5 Abs3;
Rechtssatz: Eine Verletzung des § 19 Abs 4 SchUG hat nicht zur Folge, daß eine negative Beurteilung im Jahreszeugnis nicht zulässig wäre. Maßstab für die Beurteilung der Leistungen eines Schülers in einem Unterrichtsgegenstand auf einer ganzen Schulstufe sind näml... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1992

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