Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die mj. Beschwerdeführerin absolviert im Schuljahr 2018/2019 ihr drittes Schulbesuchsjahr (Schuljahr 2016/17 - Vorschulstufe) und ist in der 2. Schulstufe. 2. Mit Bescheid vom 30.01.2019 wurde gemäß § 8 Abs. 1 Schulpflichtgesetz 1985 (SchPflG) der Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs für die mj. Beschwerdeführerin, Schülerin der Volksschule XXXX , abgewiesen. Begründend wurde zusammengefasst und sinngemäß ausg... mehr lesen...