1.1. Der Beschwerdeführer ist Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die das Weingut "XY" in R betreibt. Am 22. Juni 1989 wurden vom Bundeskellereiinspektor im genannten Betrieb 2.800 Stück 0,7 l Flaschen mit Weißwein "Welschriesling", Jahrgang 1988, vorläufig beschlagnahmt. Am selben Tag beantragte die Bundeskellereiinspektion bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Leibnitz die Erlassung eines Beschlagnahmebescheides im Sinne des § 40 Abs. 7 des Weingesetzes 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/03 Weinrecht
Norm: AVG §66 Abs4;WeinG 1985 §40 Abs1 Z2;WeinG 1985 §60 Abs5;WeinG 1985 §66;
Rechtssatz: Bestand für eine Verlängerung der Beschlagnahme im Zeitpunkt der Erlassung des Straferkenntnisses gem § 40 Abs 1 Z 2 WeinG 1985 kein Grund mehr, hat die Strafbehörde nun die Wahl, eine Verfallserklärung vorzunehmen oder nicht. Eine bedingte Aufrechterhaltung der Beschlagnahme i... mehr lesen...