Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf S* (zu 1.) des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall StGB und (zu 2.) des Vergehens nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG 1961 schuldig erkannt. Darnach hat er in Langenlois (zu 1.) in der Zeit von 1979 bis 12.September 1985 mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, die Abnehmer von 484.000 Liter nachgemachten Weines, insbesondere Johanna W**... mehr lesen...
Gründe: Der am 13.Mai 1930 geborene Weinhauer und Weinhändler Hermann P*** ist des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148, erster Fall, StGB (1) und des Vergehens nach § 61 Abs 1 Z. 3 WeinG 1985 (2) schuldig erkannt worden. Darnach hat er vom 21.März bis 28.August 1986 in Langenlois gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Abnehmer seiner Weine durch Täuschung über die Tatsache, daß die ... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3WeinG 1961 §44
Rechtssatz: Die Wertlosigkeit einer durch Beimengung von Diäthylenglykol zum Wein entstandenen Flüssigkeit ergibt sich nicht bereits aus deren Verkehrsunfähigkeit (§ 44 WeinG 1961), es kommt vielmehr auf die (fehlende) wirtschaftliche Verwertbarkeit zu Tatzeit an. Entscheidungstexte 13 Os 28/87 Entscheidungstext OGH 02.07.1987 13 Os 28/87 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 30. November 1946 geborene Weinhändler Julius H*** ist des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßig schweren) Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148, zweiter Fall, StGB. (I) sowie der Vergehen nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG. 1961 (II und III) schuldig erkannt worden. Ihm liegt zur Last (I), vom Sommer 1978 bis Sommer 1985 in Mönchhof und anderen Orten mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Abnehmer... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Erwin K*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 (zweiter Fall) StGB (A/I) und Dipl.Ing.Walter D*** eben dieses Verbrechens als Beteiligter nach § 12 (dritter Fall) StGB (A/2), letzterer außerdem des Vergehens der Urkundenfälschung als Beteiligter nach §§ 12 (dritter Fall), 223 Abs. 1 StGB (B) und des Vergehens nach § 45 Abs. 1 lit a und b WeinG 1961 (C/1 und 2) schuldig erkannt. Darnach hat Er... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25. August 1926 geborene Angestellte Dipl.Ing. Otto A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148, zweiter Fall, und 15 StGB, des Vergehens nach § 45 Abs. 1 lit. a und b WeinG und des Vergehens des Verstrickungsbruches nach § 271 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Hinsichtlich eines Teiles der ihm als Vergehen nach § 45 Abs. 1 lit. a und b WeinG angelasteten Tat... mehr lesen...
Norm: WeinG §43WeinG §44WeinG §45
Rechtssatz: Betrug durch Verkauf von nachgemachten Wein im Sinne des § 43 Abs 3 lit b WeinG (vgl dazu SSt 9/17). Entscheidungstexte 12 Os 173/76 Entscheidungstext OGH 03.02.1977 12 Os 173/76 Veröff: SSt 48/5 9 Os 148/79 Entscheidungstext OGH 21.10.1980 9 Os 148/79 Vgl; Beisatz: Festha... mehr lesen...