Mit Bescheid vom 28. Juli 1988 wurde der Helmut O. Gesellschaft m.b.H. für 2300 l Gewürztraminer, Eiswein 1980, gemäß § 31 Abs. 1 WeinG 1985, BGBl. Nr. 441, die staatliche Prüfnummer E0115888 erteilt. Nach der Begründung: des Bescheides entspreche die eingereichte Probe nach der von der landwirtschaftlich-chemischen Bundesanstalt gemäß Anlage 1 zum WeinG 1985 durchgeführten analytischen Untersuchung und Sinnenprobe den analytischen und sensorischen Anforderungen an einen Qualitätswein ... mehr lesen...
Index: 80/03 Weinrecht
Norm: WeinG 1985 §29 Abs1;WeinG 1985 §30 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 29 Abs 1 WeinG 1985, dass Wein bei Erfüllung der in den nachfolgenden Z 1 bis 7 aufgestellten Voraussetzungen unter der Bezeichnung "Qualitätswein" in Verkehr gebracht werden darf, sowie die Anforderungen an die in § 30 Abs 1 normierten Bezeichnungen von Prädikatsweinen setzen voraus, dass es sich um Wein hande... mehr lesen...