Entscheidungen zu § 99 Abs. 1 KFG 1967

Landesverwaltungsgericht Wien

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TE Lvwg Erkenntnis 2018/9/17 VGW-031/072/8800/2018

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr. Lettner über die Beschwerde des Herrn Mag. A. B. gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien, PK ..., vom 11.06.2018, GZ: VStV/..., wegen Übertretung des § 99 Abs. 1 Kraftfahrgesetz (KFG), zu Recht e r k a n n t : I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG wird der Beschwerde keine Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis bestätigt. II. Der Beschwerdefü... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 17.09.2018

RS Lvwg 2018/9/17 VGW-031/072/8800/2018

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.09.2018 Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §99 Abs1KFG 1967 §134 Abs1
Rechtssatz: Das Verwenden einer Automatik, selbst unter der Voraussetzung, dass diese zur Tatzeit einwandfrei funktioniert hat, kann den Beschwerdeführer nicht davon entbinden, selbst zu beurteilen, ob die Scheinwerfer einzuschalten sind oder nicht bzw. deren Funktionsfähigkeit zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 17.09.2018

RS Lvwg 2018/9/17 VGW-031/072/8800/2018

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 17.09.2018 Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §99 Abs1KFG 1967 §134 Abs1
Rechtssatz: Die Verantwortung für das Einschalten der Scheinwerfer bei Vorliegen der im Gesetz festgelegten Voraussetzungen und für das einwandfreie Funktionieren der Automatik und der Beleuchtung verbleibt auch bei Verwendung einer Automatik beim Lenker. S... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 17.09.2018

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