Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
17.09.2018Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §99 Abs1Rechtssatz
Das Verwenden einer Automatik, selbst unter der Voraussetzung, dass diese zur Tatzeit einwandfrei funktioniert hat, kann den Beschwerdeführer nicht davon entbinden, selbst zu beurteilen, ob die Scheinwerfer einzuschalten sind oder nicht bzw. deren Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
Schlagworte
Unzureichende Fahrzeugbeleuchtung bei Schneefall; Scheinwerfer; Automatikbetrieb; Sensor; ÜberprüfungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.031.072.8800.2018Zuletzt aktualisiert am
11.12.2018