RS Lvwg 2018/9/17 VGW-031/072/8800/2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.09.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

17.09.2018

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §99 Abs1
KFG 1967 §134 Abs1

Rechtssatz

Das Verwenden einer Automatik, selbst unter der Voraussetzung, dass diese zur Tatzeit einwandfrei funktioniert hat, kann den Beschwerdeführer nicht davon entbinden, selbst zu beurteilen, ob die Scheinwerfer einzuschalten sind oder nicht bzw. deren Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

Schlagworte

Unzureichende Fahrzeugbeleuchtung bei Schneefall; Scheinwerfer; Automatikbetrieb; Sensor; Überprüfungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.031.072.8800.2018

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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