Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
17.09.2018Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §99 Abs1Rechtssatz
Die Verantwortung für das Einschalten der Scheinwerfer bei Vorliegen der im Gesetz festgelegten Voraussetzungen und für das einwandfreie Funktionieren der Automatik und der Beleuchtung verbleibt auch bei Verwendung einer Automatik beim Lenker.
Schlagworte
Unzureichende Fahrzeugbeleuchtung bei Schneefall; Scheinwerfer; Automatikbetrieb; Sensor; ÜberprüfungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.031.072.8800.2018Zuletzt aktualisiert am
11.12.2018