Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.11.2017 Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §98a Abs3KFG 1967 §98a Abs1
Rechtssatz: Der im § 98a Abs 3 KFG 1967 (KFG) geregelte Verfall von Radar- und Laserblockern, welche an oder in Fahrzeugen entdeckt werden, stellt keinen Bezug zum Strafrecht her und ist daher eine Sicherungsmaßnahme ohne Strafcharakter. Dies ergibt sich aus der Trennung der Verf... mehr lesen...