Norm: ABGB §1304 BIIbKFG §88
Rechtssatz: Vom Lenker des abzuschleppenden Fahrzeuges kann keine Einflußnahme auf die Fahrweise des Lenkers des Schleppfahrzeuges verlangt werden. Insbesondere ist er nicht dazu gehalten, den Lenker des schleppenden Fahrzeuges durch Bremsen des geschleppten Fahrzeuges zu langsamerem Fahren zu zwingen (so schon SZ 25/75, ZVR 1960/88). Entscheidungstexte 2 Ob 10... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IId1EKHG §1EKHG §8KFG 1955 §88
Rechtssatz: Durch das Ingangsetzen des Motors des abgeschleppten Fahrzeuges wird die Einheit des Schleppzuges nicht aufgehoben, daher bleibt auch die Haftung des Halters des abschleppenden Fahrzeuges bestehen. Entscheidungstexte 2 Ob 240/59 Entscheidungstext OGH 06.05.1959 2 Ob 240/59 Veröff: ZVR 1960/130 S 88 ... mehr lesen...