Die Bundes-Polizeidirektion Wien, Bezirks-Polizeikommissariat Meidling, hatte den Beschwerdeführer mit dem 26. Februar 1960 verkündeten Straferkenntnis schuldig erkannt, am 24. Februar 1960 um 21: Uhr 10 in Wien 12., Breitenfurterstraße, nächst der Einmündung der Wienerbergstraße, den VW-Kombi mit Kennzeichen W nnn.nnn 1.) in einem durch den Genuss geistiger Getränke beeinträchtigten Zustand gelenkt und 2.) die Beleuchtung nicht eingeschaltet gehabt zu haben und 3.) bei der Kontr... mehr lesen...