In der Anzeige der Bundesgendarmerie, Grenzkontrollstelle Spielfeld vom 22.7.1998, GZ P 2136/98 ist Herrn K W in seiner Eigenschaft als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges an einem genau angegebenen Tatort und Tatzeitpunkt in zwei Fällen eine Übertretung der Straßenverkehrsordnung zur Last gelegt worden. Der Anzeige nach zu Folge sei er verdächtig, einen PKW gelenkt zu haben, obwohl 1.) die am Fahrzeug angebrachte Begutachtungsplakette mit der Lochung 8/97 (Nachfri... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Verlassen des österreichischen Bundesgebietes mit einem Kraftfahrzeug nach § 80 KFG liegt nicht vor, wenn das Fahrzeug laut Vorhaltung "von Slowenien kommend in Fahrtrichtung Leibnitz (also vom Ausland ins österreichische Bundesgebiet) die Grenzkontrollstelle (Spielfeld) passiert". Daher wird in diesem Fall der Straftatbestand des § 80 KFG, wonach das internationale Unterscheidungszeichen für Österreich zu führen ist, wegen Fehlens des wesentlichen Tatbestandsmerkmales "Ver... mehr lesen...