Norm: ABGB §879 BIIcABGB §1295 IId1ABGB §1295 IIIKFG §8
Rechtssatz: Ein Schadenersatzbegehren zufolge Eintritt eines Unfalles bei einer Gefälligkeitsleistung, zB bei unentgeltlicher Mitnahme mit einem Kraftfahrzeug, widerspricht nicht den guten Sitten. Entscheidungstexte 2 Ob 585/49 Entscheidungstext OGH 01.03.1950 2 Ob 585/49 GlRS: RG vom 29.10.1941, VIII 101; Beisatz: Wohl aber... mehr lesen...
Norm: ABGB §1302 AABGB §1304 BIEGKFG ArtIIIKFG 1948 §8
Rechtssatz: Bloßer Ersatz des Aufwandes an Benzin und Öl ist kein Entgelt. Bei unentgeltlicher Beförderung sind die Ersatzansprüche nach bürgerlichem Recht zu beurteilen. Sind die Lenker beider Kraftfahrzeuge schuldtragend, so haften sei zur ungeteilten Hand, wenn sich die Anteile an der Beschädigung nicht bestimmen lassen. Hiebei ist unter Beschädigung der eingetretene Schaden und nicht da... mehr lesen...