Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die von der Beschwerdeführerin, einer italienischen Staatsangehörigen mit dem ständigen Wohnsitz in Italien, erhobene Maßnahmenbeschwerde gemäß Art. 129a Abs. 1 Z. 2 B-VG und § 67a Abs. 1 Z. 2 AVG als unbegründet abgewiesen. Diese Beschwerde war gegen die am 25. Februar 1995 an näher genannten Straßenstellen in Graz durch Sicherheitswachebeamte der Bundespolizeidirektion Graz erfolgte Abnahme des - auf die Beschwerdeführerin als Zulassungsbesitzeri... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §37;KFG 1967 §79 Abs1;KFG 1967 §82 Abs8;
Rechtssatz: Für die Frage, wielange ein im Ausland zugelassenes KFZ im Inland verwendet werden darf, kommt es darauf an, wo das Fahrzeug seinen dauernden Standort hat. Entsprechend der Vermutung des § 82 Abs 8 KFG ist dafür entscheidend, WER das KFZ im Inland verwendet: Ist dies eine Person ohne Hauptwohnsitz im Inland, so kommt §... mehr lesen...