Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §63 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs4;
Rechtssatz: Wird bei einer Entziehung der Lenkerberechtigung gem § 73 Abs 1 und Abs 2 KFG in den Mandatsbescheidspruch ein auf § 75 Abs 4 KFG gestützter Ausspruch aufgenommen, so begründet dies die in Rede stehende Pflicht zur Ablieferung des Führerscheines nicht - diese erg... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Bundespolizeidirektion Wien hat mit Mandatsbescheid vom 15. November 1990 gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer "für die Zeit von zwei Jahren ab Zustellung des Bescheides keine neue Lenkerberechtigung erteilt we... mehr lesen...