Norm: KFG 1967 §74 Abs3
Rechtssatz: Die Entziehung der Lenkerberechtigung kann dann lediglich angedroht werden, wenn anzunehmen ist, daß die bloße Androhung die sofortige Wiederherstellung der Verkehrszuverlässigkeit des Lenkers bewirken wird. Entscheidungstexte 1 Ob 6/80 Entscheidungstext OGH 19.03.1980 1 Ob 6/80 European Case L... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §74 Abs3
Rechtssatz: Eine Androhung der Entziehung des Führerscheines ist nur zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Entziehung des Führerscheines selbst gegeben sind. Sie setzt den bereits eingetretenen Verlust der Verkehrszuverlässigkeit voraus. Entscheidungstexte 1 Ob 6/80 Entscheidungstext OGH 19.03.1980 1 Ob 6/80 ... mehr lesen...