Norm
KFG 1967 §74 Abs3Rechtssatz
Die Entziehung der Lenkerberechtigung kann dann lediglich angedroht werden, wenn anzunehmen ist, daß die bloße Androhung die sofortige Wiederherstellung der Verkehrszuverlässigkeit des Lenkers bewirken wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0065599Dokumentnummer
JJR_19800319_OGH0002_0010OB00006_8000000_002