Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 19. September 1996 wegen der Verwaltungsübertretung nach §99 Abs3 lita StVO 1960 zu einer Geldstrafe von S 8.000,- verurteilt, weil er mit seinem Motorrad am 26. Oktober 1995 auf einer Freilandstraße die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 65 km/h überschritten und dadurch eine Übertretung nach §20 Abs2 StVO 1960 begangen hatte. Die dagegen erhobene Berufung wur... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzStGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungKFG 1967 §66 Abs2 litiKFG 1967 §73 Abs3
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die Regelung über die (befristete) Entziehung
der Lenkerberechtigung aufgrund mangelnder Verkehrszuverlässigkeit
infolge erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung; sachliche
Rechtfertigung der in absoluten... mehr lesen...