Norm: KFG 1967 §66
Rechtssatz: Umstände, die das Strafgericht veranlaßten, von einer bedingten Strafnachsicht (§ 43 StGB) Gebrauch zu machen, müssen die Behörde nicht veranlassen, die Verkehrszuverlässigkeit zu bejahen. Entscheidungstexte 1 Ob 37/86 Entscheidungstext OGH 14.01.1987 1 Ob 37/86 Veröff: ZVR 1988/15 S 53 European ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §66
Rechtssatz: Das Vorliegen eines der Fälle des § 66 Abs 2 KFG genügt noch nicht, um deshalb allein die Verkehrsunzuverlässigkeit einer Person annehmen zu dürfen. Die erwiesene bestimmte Tatsache bedarf vielmehr der Wertung nach den Grundsätzen des § 66 Abs 3 KFG. Diese Bewertung hat zum Ziel, die konkrete Annahme zu begründen, eine Person, die eine bestimmte Tatsache im Sinne des § 66 Abs 2 KFG gesetzt hat, lasse nach der Art ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §66KFG 1967 §73
Rechtssatz: Wirtschaftliche Nachteile, die mit der Entziehung der Lenkerberechtigung verbunden sind, können keine Berücksichtigung finden. VwGH vom 24.06.1976, 1145/75; Veröff: ZVR 1977/204 S 240 Entscheidungstexte 1 Ob 37/86 Entscheidungstext OGH 14.01.1987 1 Ob 37/86 Veröff: ZVR 1988/15 S 53 ... mehr lesen...
Norm: AKHB Art6 Abs2 litbKFG 1967 §64KFG 1967 §66VersVG §6 Abs1 B3
Rechtssatz: Wird das versicherte Kraftfahrzeug ohne die vorgeschriebene Fahrerlaubnis gefahren, weil die ausländische Fahrerlaubnis des Fahrers im Inland nicht mehr gilt, so kann sich der Versicherer auf seine Leistungsfreiheit aus der Verletzung der Führerscheinklausel nicht berufen, wenn der Versicherungsfall weder auf Unkenntnis der inländischen Verkehrsvorschriften noch auf ... mehr lesen...