RS OGH 1976/3/18 7Ob20/76, 7Ob40/77, 7Ob9/93

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.03.1976
beobachten
merken

Norm

AKHB Art6 Abs2 litb
KFG 1967 §64
KFG 1967 §66
VersVG §6 Abs1 B3

Rechtssatz

Wird das versicherte Kraftfahrzeug ohne die vorgeschriebene Fahrerlaubnis gefahren, weil die ausländische Fahrerlaubnis des Fahrers im Inland nicht mehr gilt, so kann sich der Versicherer auf seine Leistungsfreiheit aus der Verletzung der Führerscheinklausel nicht berufen, wenn der Versicherungsfall weder auf Unkenntnis der inländischen Verkehrsvorschriften noch auf mangelnder Eignung des Fahrers beruht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0065455

Dokumentnummer

JJR_19760318_OGH0002_0070OB00020_7600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten