Bei seiner Einreise nach Österreich mit seinem PKW schloß der Beklagte mit der Klägerin beim österreichischen Zollamt W eine Schadenbehandlungsversicherung nach dem Geschäftsplan der Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 14. Dezember 1967, BGBl. 403, ab. Art. 1 dieser Verordnung hat folgenden Wortlaut: "Die im § 62 Abs. 3 des Kraftfahrgesetzes 1967 vorgesehene Schadenbehandlungsversicherung ist zu folgenden Bedingungen abzuschließen: 1. Durch diese Versicherung verpflic... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §62 Abs3
Rechtssatz: Das Besondere der Schadenbehandlungsversicherung liegt darin, daß der Versicherte zum Ersatz der gesamten Leistungen des Versicherers verpflichtet ist. Das vom Versicherer übernommene Risiko besteht darin, zur Regulierung der vom Versicherungsnehmer mit seinem Kraftfahrzeug in Österreich verursachten Schäden in Vorlage treten zu müssen. Entscheidungstexte 7... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §62 Abs3. KFG 1967 §62 Abs4
Rechtssatz: Die vom Bund für den Betrieb der Schadenbehandlungsversicherung übernommene Ausfallshaftung für höchstens neunzig Prozent des Verlustes (§ 62 Abs 4 KFG) ist mit dem Versicherungsbegriff vereinbar. Entscheidungstexte 7 Ob 3/80 Entscheidungstext OGH 14.02.1980 7 Ob 3/80 Veröff: SZ 53/27 = JBl 1980,660 ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §62 Abs3
Rechtssatz: Dem Versicherten steht ein klagbarer Deckungsanspruch nur gegenüber dem Versicherer zu, welch letzterer auch in der Schadenbehandlungsversicherung vom geschädigten Dritten direkt geklagt werden kann. Dies ändert jedoch nichts an der Haftung des Versicherten gegenüber dem geschädigten Dritten, weshalb er diesem gegenüber nicht einwenden kann, daß den Schaden seine Versicherung zu decken habe. ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §62 Abs3VersVG allg
Rechtssatz: Die Schadenbehandlungsversicherung ist nach der Absicht des Gesetzgebers als Versicherung im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes zu betrachten. Sie weist auch alle von der Lehre für eine Versicherung geforderten wesentlichen Merkmale auf: Gemeinschaft, Gefährdete, Gleichartigkeit (Homogenität), Bedarfsdeckung, Wechselseitigkeit (Entgeltlichkeit), Rechtsanspruch und Selbständigkeit. Es handelt s... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §62 Abs3VersVG allg
Rechtssatz: Auch von einem Versicherungsunternehmen gegebene Garantiezusagen sind als Versicherung zu betrachten, wenn die für eine solche erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Entscheidungstexte 7 Ob 3/80 Entscheidungstext OGH 14.02.1980 7 Ob 3/80 Veröff: SZ 53/27 = JBl 1980,660 Europe... mehr lesen...