Entscheidungsgründe: Am 12.3.1981 ereignete sich in Salzburg im Bereich der Einmündung der Schmiedingerstraße in die Münchner-Bundesstraße ein Verkehrsunfall, an dem ein Omnibus der Marke Daimler-Benz mit dem Überstellungskennzeichen S-2.730, der von Hussainshah E gelenkt wurde, sowie die Klägerin als Radfahrerin, welche dabei schwer verletzt wurde, beteiligt waren. Der genannte Omnibus war bei der Beklagten haftpflichtversichert. Hussainshah E wurde vom Bezirksgericht Salzburg mit ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §1 Abs2 litcKFG 1967 §6KFG 1967 §102 Abs1
Rechtssatz: Die Vornahme von Bremsproben unter rennmäßigen Bedingungen anläßlich der Aufnahme von Trainigsfahrten bzw Rennen auf hiezu für den allgemeinen Verkehr vorübergehend gesperrten Rennstrecken, ist dem Lenker einer Rennmaschine nicht zumutbar. Entscheidungstexte 11 Os 23/70 Entscheidungstext OGH 14.05.1970 11 Os 2... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §85 Abs1 AKFG 1967 §6KFG 1967 §102StVO 1960 §60
Rechtssatz: Jeder Kraftfahrer muß die technischen Einrichtungen seines Fahrzeuges so weit kennen, daß er dessen Fahrtüchtigkeit beurteilen kann; so muß ihm insbesondere klar sein, daß das mangelhafte Funktionieren der Bremsanlage eine besondere Gefahr im Straßenverkehr bedeutet. Entscheidungstexte 11 Os 6/63 Entscheidungs... mehr lesen...