IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Schmalzl über die Beschwerde des AA, vertreten durch RA BB, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 07.04.2021, Zl ***, betreffend Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen, mit der Maßgabe, dass im Spruch: des angef... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dr. Rieser über die Beschwerde des AA, geb ***, wohnhaft in Z., Adresse 1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 16.01.2020, Zl ***, betreffend Verwaltungsübertretungen nach dem FSG und dem KFG, aufgrund durchgeführter Beschwerdeverhandlug zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und werden die Verwaltungsst... mehr lesen...