Entscheidungen zu § 57 Abs. 7 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2001/5/30 2001/11/0037

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die vom Beschwerdeführer erhobene Maßnahmenbeschwerde gemäß Art. 129a Abs. 1 Z. 2 B-VG und § 67a Abs. 1 Z. 2 AVG als unbegründet abgewiesen. Diese Beschwerde war gegen die am 13. Oktober 1993 erfolgte Abnahme der Kennzeichentafeln von dem nach dem Kennzeichen bestimmten, auf den Beschwerdeführer zugelassenen Pkw durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien gerichtet. Der Beschwerdeführer erhob zunächst Beschwerde an den Verfassungsgericht... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.05.2001

RS Vwgh 2001/5/30 2001/11/0037

Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §57 Abs7 idF 1984/522;KFG 1967 §57 Abs8 idF 1984/522;KFG 1967 §58 Abs1 idF 1984/522;
Rechtssatz: Wie der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 28. Juni 1973, VfSlg 7091/1973, dargelegt hat, unterscheidet § 57 KFG 1967 in seinen Abs. 7 und 8 im Hinblick auf das negative Ergebnis einer vorgenommenen (wiederkehrenden oder besonderen) Überprüfung zwischen Fahrzeuge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.05.2001

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