Aus der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheides ergibt sich, daß der Beschwerdeführer für schuldig befunden wurde, er habe am 15. August 1995 um 7.15 Uhr in Wien VI, Linke Wienzeile, in einem näher umschriebenen Bereich stadtauswärts einen dem behördlichen Kennzeichen nach näher bestimmten PKW gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer von der Behörde ausgestellten Lenkerberechtigung gewesen sei. Der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheides ergibt sich, daß der Beschwerdeführer für schuldig befunden wurde, er habe am 15. August 1995 um 7.15 Uhr in Wien VI, Linke Wienzeile, in einem näher umschriebenen Bereich stadtauswärts einen dem behördlichen Kennzeichen nach näher bestimmten PKW gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer von der Behörde ausgestellten Lenkerberechtigung gewesen sei. Der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §54 Abs1 Z1;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §65 Abs1;VStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998020265.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §54 Abs1 Z1;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §65 Abs1;VStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998020265.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Als Beilage seiner Eingabe vom 9. Dezember 1984 übermittelte der Beschwerdeführer dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern ein am 6. August 1984 verfaßtes, an die Anglo-Elementar Versicherungs-Aktien-Gesellschaft gerichtetes Schreiben mit dem Antrag, im Fall der Zuständigkeit über das darin enthaltene Begehren abzusprechen (im folgenden Erstantrag genannt). In jenem an die Versicherung gerichteten Schreiben hatte der Beschwerdeführer diese um Nachsicht und Stundung der in seiner ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BAO §236 Abs1;KFG 1967 §37 Abs2;KFG 1967 §44 Abs1 litb;KFG 1967 §44 Abs1 litc;KFG 1967 §54 Abs1;KFG 1967 §61 Abs1;KFG 1967 §61 Abs3;KFG 1967 §61 Abs4;KfzStG;VersStG 1953 §1;VersStG 1953 §7 Abs1;VersStG 1953 §7 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/17/0099 Hinweis auf Stammrechts... mehr lesen...