IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Ing. Mag. Ferschner als Einzelrichter über die Beschwerde der A GmbH, *** in ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 19.04.2024, Zl. ***, betreffend der Abweisung des Antrags vom 13.03.2024 auf Auskunft aus der Zulassungsevidenz, zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird stattgegeben und dem Antrag der Beschwerdeführerin Folge gegeben. Die belangte Behörde hat die beantragt... mehr lesen...