Entscheidungsgründe: I. 1. Die Absätze 1 und 2 des unter der Überschrift "Zulassungskartei" stehenden §47 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. 267, hatten in der Stammfassung dieses Gesetzes folgenden Wortlaut: "(1) Die Behörde hat eine Kartei über die zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeuge und Anhänger, für die sie einen Zulassungsschein ausgestellt hat, und über die erteilten Bewilligungen zur Durchführung von Probe- oder von Überstellungsfahrten (§§45 und 46) zu führen. (2) Di... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art20 Abs4 idF BGBl 285/1987 MRK Art10AuskunftspflichtGAuskunftspflichtG §5 Abs2KFG 1967 §47 Abs2 id Stammfassung
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Nichterteilung einer Auskunft aus der Zulassungskartei der
Bundespolizeidirektion Wien mangels Angabe des Kenn... mehr lesen...