IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Größ als Einzelrichter über die Beschwerde des A gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 29.10.2018, Zl. ***, betreffend Aufhebung der Zulassung des Kraftfahrzeuges *** nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) nicht Folge gegeben und wird der angef... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.01.2019 Norm: KFG 1967 §44KFG 1967 §56KFG 1967 §57
Rechtssatz: Die Aufhebung der Zulassung eines Kraftfahrzeuges zum Verkehr stellt eine vorbeugende Administrativmaßnahme im Interesse der Verkehrssicherheit und keine Bestrafung dar. Die Entscheidung steht einer Zulassung des Fahrzeuges bei nachgewiesener Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht entgegen. ... mehr lesen...