IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat durch den Richter Dr. Wittmann über die Beschwerde des Herrn A B, geb. am xx, vertreten durch Dr. C, Mag. D, Mag. E, Rechtsanwälte in L, Kgasse, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag vom 01.03.2019, GZ: BHBM-15.1-14078/2018, z u R e c h t e r k a n n t : I. Gemäß § 50 Abs 1 iVm § 28 Abs 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz(im Folgenden VwGVG) wird die Beschwerde als unbeg... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 26.07.2019 Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §43 Abs6
Rechtssatz: Die Verständigungspflicht nach § 43 Abs 6 KFG trifft den im Nachlass Berufenen auch dann, wenn ihn der Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren nicht darüber in Kenntnis setzt, dass die Behörde über das Ableben des Zulassungsbesitzers zu informieren ist. Sc... mehr lesen...