Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
26.07.2019Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §43 Abs6Rechtssatz
Die Verständigungspflicht nach § 43 Abs 6 KFG trifft den im Nachlass Berufenen auch dann, wenn ihn der Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren nicht darüber in Kenntnis setzt, dass die Behörde über das Ableben des Zulassungsbesitzers zu informieren ist.
Schlagworte
Verständigungspflicht, Nachlass, Gerichtskommissär, Verlassenschaftsverfahren, Ableben des ZulassungsbesitzersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2019:LVwG.30.11.1065.2019Zuletzt aktualisiert am
25.02.2020