RS Lvwg 2019/7/26 LVwG 30.11-1065/2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.07.2019
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

26.07.2019

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §43 Abs6

Rechtssatz

Die Verständigungspflicht nach § 43 Abs 6 KFG trifft den im Nachlass Berufenen auch dann, wenn ihn der Gerichtskommissär im Verlassenschaftsverfahren nicht darüber in Kenntnis setzt, dass die Behörde über das Ableben des Zulassungsbesitzers zu informieren ist.

Schlagworte

Verständigungspflicht, Nachlass, Gerichtskommissär, Verlassenschaftsverfahren, Ableben des Zulassungsbesitzers

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2019:LVwG.30.11.1065.2019

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2020
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten