Entscheidungen zu § 43 KFG 1967

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1987/12/2 11Os142/87

Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.November 1959 geborene Dr.jur. Rudolf J*** des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach dem § 298 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 1.Dezember 1986 in Wien wider besseres Wissen eine Anzeige erstattete, daß ihm die Kennzeichentafeln seines Autos von unbekannten Tätern gestohlen worden seien. Rechtliche Beurteilung Gegen dieses Urteil meldete der Angeklagte rechtzeitig Nich... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.12.1987

RS OGH 1987/12/2 11Os142/87

Norm: KFG 1967 §43StGB §298 Abs1
Rechtssatz: Wer im Bewußtsein, daß der ihm namentlich bekannte Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeuges zum Zwecke der ihm (wegen Fahrzeugverkaufes) obliegenden Fahrzeugabmeldung die Kennzeichentafeln abgenommen und der Behörde übergeben hat (§ 43 Abs 1, 2 und 4 lit c KFG), eine polizeiliche Anzeige gegen unbekannte Täter wegen Diebstahls der Kennzeichentafeln erstattet, um sich die Weiterbenützung des Fahrzeuge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.12.1987

RS OGH 1973/4/25 7Ob22/73

Norm: AKHB Art1 Abs1AKHB Art11AKHB Art12KFG 1967 §1KFG 1967 §43
Rechtssatz: Die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges bei der Zulassungsstelle hat auf die Fortdauer eines bestehenden Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsschutzes grundsätzlich keinen Einfluß. Entscheidungstexte 7 Ob 22/73 Entscheidungstext OGH 25.04.1973 7 Ob 22/73 Veröff: VersR 1974,453 = ZVR 1974/158 S 240 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.04.1973

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