Entscheidungen zu § 4 Abs. 8a KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2006/10/30 2006/02/0094

I. Mit dem erstinstanzlichen Bescheid vom 21. Juni 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 3. Dezember 2004 zu einer näher angeführten Zeit an einem näher angeführten Ort mit einem den Kennzeichen nach bestimmten LKW-Zug 1. als Lenker das Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, ohne sich in zumutbarer Weise davon zu überzeugen, dass die Beladung des Kraftfahrzeuges den Vorschriften entsprochen habe, weshalb das höchste zulässige Gesamtgewicht überschritten worden ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.10.2006

RS Vwgh 2006/10/30 2006/02/0094

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §4 Abs8a impl;KFG 1967 §4 idF 1993/456;KFGNov 15te;VStG §44a Z2;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Gemäß § 44a Z. 2 VStG hat der
Spruch: , wenn er nicht auf Einstellung lautet, die Verwaltungsvorschrift zu enthalten, die durch die Tat verletzt worden ist. Diese Verwal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.10.2006

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